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Nachteilsausgleiche (NTA) müssen dem ePrüfungsteam bis 10 Werktage vor Prüfungstermin mitgeteilt werden.
Wenn bei Präsenzprüfungen die Räume im Anschluss an Ihre Prüfung belegt sind oder ein eigener Raum beantragt wird, kann dies von uns nicht durchgeführt werden. Hier hat sich die Lösung bewährt diejenigen an einem Rechner im Institut per Fernprüfung mitschreiben zu lassen und zu beaufsichtigen. Lassen Sie sich dazu gerne von uns beraten.
Ist der Raum im Anschluss an Ihre Prüfung frei, kann der NTA auch dort mitschreiben, vorausgesetzt die Klausurzeit geht dann nicht länger als 18 Uhr.
Nachteilsausgleiche, die wir umsetzen können: Zeitverlängerungen und Pausieren der Prüfung. Außerdem kann
an den Bildschirm beliebig herangezoomt werden.
Nachteilsausgleiche, die wir nicht umsetzen können: u.a. den Mauszeiger vergrößern, dunkler
Kontrastmodus und die Schriftart/ -größe ändern.